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Professional Team

 
Roland Binder
Inhaber
 

Leistungsangebot


Consulting für Bauherrinnen:
  • Beratungen und Hilfestellungen über den gesamten Projektablauf, wenn Arbeiten selbst ausgeführt werden

Gewerberecht:
  • Werkstätten, Gastrolokale, Büros, etc. – überall wo eine „Firma“ drin ist
Baurecht:
  • „normaler“ Wohn- und Hausbau

Erlangung gewerberechtlicher und baubehördlicher Genehmigungen bei Zu- und Umbauten
  • komplette Planung (Bestands-, Entwurf-, Einreich-, Ausführungs-, Detailplanung) bei Um- bzw. Zubauten von Wohnungen, Wohnhäusern, Büros, Werkstätten, Gastrolokalen, etc.
  • Behördengespräche Einholung von Gutachten durch Fachfirmen (Wasserrecht, Versickerung, Lärm, etc.)
  • Haustechnik durch die entsprechenden Kooperationspartner / Planer
  • Einrichtungen durch die entsprechenden Kooperationspartner / Fachfirmen (z.B.: Gastromöbel für die Küche / Bar)

Ausschreibung für gewerberechtliche und baubehördliche Zu- bzw. Umbauten:
  • Gemeinsames Gespräch mit der Bauherrin und der Architektin über die Gewünschten Materialien (z.B.: Fliesen / Feinsteinzeug, welcher Bodenbelag, welche Sanitärgegenstände, Spezialfarben, wo sind wie viele Steckdosen, etc.) gemäß
  • LB-HB (= Leistungsbeschreibung Hochbau): alles was eingebaut / verbaut wird extra aufgezählt und mit den entsprechenden Massen / Mengen
  • gemäß Leistungsbuch (Hochbau): Haus laut Plan, welche Innentüren, Fenster, etc.
  • Haustechnikplanungen werden an die entsprechenden Kooperationspartner / Planer (Heizung/Sanitär, Elektro, Lüftung, Klima, etc.) vergeben
  • Kontrolle der Angebote / Verhandlungen mit den Firmen
  • Vergabe an die / den Bestbieter NICHT den Billigstbieter

ÖBA – Örtliche Bauaufsicht für gewerberechtliche und baubehördliche Zu- bzw. Umbauten:
  • Kontrolle der ausführenden Firmen auf der Baustelle (ist alles „richtig“ was sie machen)
  • Kurzfristige Problemlösungen auf der Baustelle
  • Kontrolle der Abrechnungen der Firmen (stimmen die Mengen und die Preise)
  • Kontrolle der Einhaltung der Zeitpläne / des Bauzeitenplanes
  • Koordination der ausführenden Firmen (wer macht was und wann)
  • Abnahme / Übernahme der Leistungen der Firmen (mit der Bauherrin)
  • Endabnahme nach der Gewährleistungsfrist (im Regelfall 3 Jahre)
  • Haustechnik wird durch die entsprechenden Kooperationspartner / Planer abgenommen
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