ABOUT
Professional Team

Roland Binder
Inhaber
Leistungsangebot
Consulting für Bauherrinnen:
- Beratungen und Hilfestellungen über den gesamten Projektablauf, wenn Arbeiten selbst ausgeführt werden
Gewerberecht:
- Werkstätten, Gastrolokale, Büros, etc. – überall wo eine „Firma“ drin ist
Baurecht:
- „normaler“ Wohn- und Hausbau
Erlangung gewerberechtlicher und baubehördlicher Genehmigungen bei Zu- und Umbauten
- komplette Planung (Bestands-, Entwurf-, Einreich-, Ausführungs-, Detailplanung) bei Um- bzw. Zubauten von Wohnungen, Wohnhäusern, Büros, Werkstätten, Gastrolokalen, etc.
- Behördengespräche Einholung von Gutachten durch Fachfirmen (Wasserrecht, Versickerung, Lärm, etc.)
- Haustechnik durch die entsprechenden Kooperationspartner / Planer
- Einrichtungen durch die entsprechenden Kooperationspartner / Fachfirmen (z.B.: Gastromöbel für die Küche / Bar)
Ausschreibung für gewerberechtliche und baubehördliche Zu- bzw. Umbauten:
- Gemeinsames Gespräch mit der Bauherrin und der Architektin über die Gewünschten Materialien (z.B.: Fliesen / Feinsteinzeug, welcher Bodenbelag, welche Sanitärgegenstände, Spezialfarben, wo sind wie viele Steckdosen, etc.) gemäß
- LB-HB (= Leistungsbeschreibung Hochbau): alles was eingebaut / verbaut wird extra aufgezählt und mit den entsprechenden Massen / Mengen
- gemäß Leistungsbuch (Hochbau): Haus laut Plan, welche Innentüren, Fenster, etc.
- Haustechnikplanungen werden an die entsprechenden Kooperationspartner / Planer (Heizung/Sanitär, Elektro, Lüftung, Klima, etc.) vergeben
- Kontrolle der Angebote / Verhandlungen mit den Firmen
- Vergabe an die / den Bestbieter NICHT den Billigstbieter
ÖBA – Örtliche Bauaufsicht für gewerberechtliche und baubehördliche Zu- bzw. Umbauten:
- Kontrolle der ausführenden Firmen auf der Baustelle (ist alles „richtig“ was sie machen)
- Kurzfristige Problemlösungen auf der Baustelle
- Kontrolle der Abrechnungen der Firmen (stimmen die Mengen und die Preise)
- Kontrolle der Einhaltung der Zeitpläne / des Bauzeitenplanes
- Koordination der ausführenden Firmen (wer macht was und wann)
- Abnahme / Übernahme der Leistungen der Firmen (mit der Bauherrin)
- Endabnahme nach der Gewährleistungsfrist (im Regelfall 3 Jahre)
- Haustechnik wird durch die entsprechenden Kooperationspartner / Planer abgenommen